Arbeitssicherheit
Aktuelle Vorschriften im Arbeitsschutz kennen und umsetzen
Die Arbeitssicherheit ist Bestandteil des Arbeitnehmerschutzrechts, vor allem aber auch die Bereiche Betriebs- oder Gefahrenschutz. Der Arbeitnehmer soll für seine Gesundheit vor Gefahren an seinem Arbeitsplatz geschützt werden.
Informationen zu Thema Arbeitssicherheit
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UVV-Prüfungen
Die Prüfung von betrieblichen Arbeitsmitteln und die zeitlichen Abstände der Prüfung werden durch die BG-Vorschriften geregelt.
Alle betrieblichen Arbeitsmittel müssen in bestimmten zeitlichen Abständen nach UVV überprüft werden.
Für die Prüfung der betrieblichen Arbeitsmittel dürfen nur "befähigte Personen" beauftragt werden.
Wir prüfen für Sie alle Arbeitsmittel nach UVV einschließlich Regale und Leitern.
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Arbeitssicherheitsvertrag
Das TSZM bietet im Rahmen seiner Tätigkeiten auch eine externe sicherheitsfachliche Betreuung von Betrieben an.
Diese Betreuung wird in einem gesonderten Vertrag geregelt. Dieser Vertrag wird durch eine Bestellung laut DGUV V2 geregelt.
§ 5 Abs. 3 des Arbeitssicherheitsgesetzes regelt auch die Rechte und Pflichten aus einer vertraglich abgeschlossenen sicherheitsfachlichen Betreuung. In der DGUV V2 sind ebenfalls die Einsatzzeiten für die Betreuung geregelt.
Jeder Unternehmer ist verpflichtet, in seinem Unternehmen den Arbeits-, Gesundheits-, Umwelt- und Brandschutz selbst zu regeln. Wenn er keine eigene Fachkraft für Arbeitssicherheit im Unternehmen führt oder selbst nicht die Zeit hat, sich um Dinge fachgerecht zu kümmern, sollte er sich von externen Stellen helfen und beraten lassen.
Durch unsere Arbeitssicherheitsingenieure können wir diese fachgerechte Beratungsleistung garantieren. Somit ist der Unternehmer immer auf der sicheren Seite.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
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Unterweisungen nach § 12 Arbeitsschutzgesetz und DGUV V1
Der Arbeitgeber muss seine Beschäftigten regelmäßig und ausreichend über Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz unterweisen.Da wir erfahrungsgemäß wissen, dass oftmals die verantwortlichen Personen stark belastet sind, dass die Unterweisungen der Beschäftigten:
- vor Aufnahme der Tätigkeit
- nach Unfällen
- bei Veränderung in den Aufgabenbereichen
- bei Einführung neuer Arbeitsmittel und Technologien
nicht oder unvollständig durchgeführt werden, bieten wir diese Unterweisungen im Rahmen einer sicherheitsfachlichen Betreuung an.
Sollten Sie keinen Vertrag über die sicherheitsfachliche Betreuung mit dem TSZM haben, so können Sie dennoch auf Anfrage eine Arbeitssicherheitsunterweisung Ihrer Mitarbeiter durch uns erhalten.
Wir übernehmen die fachliche Vorbereitung des Themas und die didaktische Aufbereitung nach modernsten Methoden. Arbeitssicherheit beginnt mit einer guten Kommunikation.
Der Preis für eine Arbeitssicherheitsunterweisung setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen:
- Schulungsumfang
- Teilnehmerzahl
- Inhouseschulung